Uta Zapf antwortet auf offenen Brief zur Vorratsdatenspeicherung

Uta Zapf, Bundestagsabgeordnete der SPD aus dem Bundestagswahlkreis Offenbach am Main, hat auf den Offenen Brief der Kreispiraten Offenbach zur Vorratsdatenspeicherung geantwortet:

"Liebe Mitglieder des Kreisverbandes Offenbach der Piratenpartei,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Vorratsdatenspeicherung.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die deutsche
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nichtig sei,
ist eine Neuregelung erforderlich. Das Gericht hat aber deutlich
gemacht, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht an sich unzulässig ist,
allerdings in ihrer Ausgestaltung strengen Vorgaben gerecht werden muss.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Vorstellungen im März diesen Jahres
konkretisiert. Wir befürworten eine Verkürzung der Speicherfristen auf
deutlich unter sechs Monate und wollen die Nutzung der Daten auf
schwerste Straftaten beschränken. Für Berufsgeheimnisträger sollte ein
absolutes Verwertungsverbot gelten. Wir wollen, dass der Abruf aller
Verbindungsdaten unter Richtervorbehalt steht und Betroffene zu
unterrichten sind.

Der nun vorliegende Vorschlag der Justizministerin orientiert sich am
sogenannten Quick-Freeze-Verfahren (erst beim Verdacht auf Vorliegen
einer Straftat werden die bei den Providern vorliegenden Daten
eingefroren), das schon im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
März 2010 als ungeeignet bezeichnet wurde. Wir lehnen diesen Vorschlag
ab, weil er rechtsstaatliche Grundsätze verletzt und für eine effektive
Strafverfolgung ungeeignet ist.

Leider zögert die Bundesregierung nicht nur bei der nationalen
Umsetzung der bestehenden EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung,
sie versäumt es außerdem, bei den derzeitigen Brüsseler Beratungen zur
Zukunft der entsprechenden Richtlinie Position zu beziehen und die
Diskussion zu lenken. Grund für die Handlungsunfähigkeit: die Koalition
ist auch bei diesem Thema in sich zerstritten. So kommt es, dass die
Chance vergeben wird darauf hinzuwirken, dass die Richtlinie
fortentwickelt, präzisiert und auf das Notwendige beschränkt wird.

Ihre Bedenken gegen Äußerungen wie die von Ihnen zitierte meines
CDU-Kollegen Hans-Peter Uhl teile ich. Den Versuch, einen Angriff auf
die Freiheit eines Landes mit der Einschränkung bürgerlicher Freiheiten
zu beantworten, ist völlig widersinnig und verkehrt.

Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf"